Mit Ergänzungen März 2020
1.
Das gemeinsame Band der (Hoch-) Sprache
Wie im Kapitel 2.01 Das deutsche Volk in Europa schon festgestellt,
zählen zur deutschen Sprach- und Kulturgemeinschaft alle, die sich zum
deutschen Volk zählen, ganz gleich ob sie in einem deutschen Staat, in einem
Autonomiegebiet oder als Minderheit in einem Fremdstaat leben. Auch Migranten, die sich in deutschen Staaten integriert oder assimiliert haben zählen dazu, wobei man allerdings viele Zwischenstadien feststellen muss. Gemeinsames Band
ist die deutsche Hoch- bzw. Kultur- und Schriftsprache, auch wenn manche aktiv
nur einen deutschen Dialekt benutzen. Durch die Sprache haben alle Mitglieder
des Volkes Zugang zur deutschen Literatur, zum gemeinsamen Sagen- und
Märchenschatz, zum deutschen Liedgut und zu deutschsprachigen Medien in ihrer
vielfältigen Art (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet u. a.) Die Zugehörigkeit zur deutschen Kulturgemeinschaft (oder deutschen Kulturnation) setzt allerdings bei Migranten und Grenzlanddeutschen ein freies Bekenntnis voraus. Was aber ist
konkret die deutsche Sprache?